Lässt sich mit US-Anbietern wie Mailchimp hierzulande ein datenschutzkonformes E-Mail Marketing aufbauen? Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke meint ja und stellt…
Die Adressgewinnung mittels Gewinnspiel-Sponsoring (“Co-Registrierung”) ist eine verbreitete Branchenpraxis – die Qualität der auf diesem Weg gewonnenen Adressen ist jedoch oft…
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte und berät seit Jahren viele Unternehmen in Rechtsfragen zum E-Commerce.
Im mitp-Verlag ist sein an Nichtjuristen gerichtetes Buch „Online Marketing und Recht“ erschienen und unter @mschirmbacher twittert und kommentiert er aktuelle Urteile und juristische Entwicklungen im Online-Marketing.
Für das EmailMarketingBlog hat Dr. Schirmbacher Fragen zur aktuellen Rechtslage im E-Mail Marketing beantwortet.
Welche rechtlichen Veränderungen und Urteile hat das vergangene Jahr für das E-Mail Marketing gebracht? Rechtsanwalt Martin Schirmbacher von Kanzlei HÄRTING…
“Da ist die Katastrophe: Double-Opt-In unzulässig” titelt Rechtsanwalt Dr. Schirmbacher in seinem Blog. Und in der Tat lässt sich ein…
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin und berät seit Jahren viele Unternehmen in Rechtsfragen zum E-Commerce. Im mitp-Verlag ist sein an Nichtjuristen gerichtetes Buch „Online Marketing und Recht“ erschienen.
Für das EmailMarketingBlog habe ich Herrn Dr. Schirmbacher einige Fragen zur aktuellen Rechtslage im E-Mail Marketing gestellt.
Herr Dr. Schirmbacher, am 31. August 2012 ist die Übergangsfrist der Bundesdatenschutznovelle ausgelaufen, was bei vielen Marketing-Verantwortlichen zu einer erheblichen Verunsicherung geführt hat. Führt die Novellierung auch zu neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für das E-Mail-Marketing?
Martin Schirmbacher: Nein. Die Novelle des BDSG hat nur die Änderung von § 28 BDSG zur Folge, was aber hauptsächlich Auswirkungen auf die Offline-Werbung hat. Im Übrigen sind die Regelungen bereits seit 2009 in Kraft. Jetzt ist lediglich eine Übergangsfrist ausgelaufen.
Für das E-Mail-Marketing ändert sich im Großen und Ganzen nichts. Generell ist der Online-Handel durch die Novelle lediglich im Rahmen der postalischen Ansprache von Kunden (und solchen, die es werden sollen) betroffen. Die E-Mail-Marketing-Branche muss deshalb nicht in Aktionismus verfallen. Es gelten die gleichen (sehr strengen) Regeln wie vorher.
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