Es kursieren noch immer zahlreiche Mythen und Legen zur Rechtslage im E-Mail Marketing. In Gesprächen höre ich beispielsweise häufig die Aussage, dass im B2B E-Mail-Marketing kein Einverständnis vorliegen müsse oder der einmalige Versand einer Marketing E-Mail zulässig sei. Beide Aussagen sind genauso falsch wie die Annahme, dass für den Versand an “info@”-Adressen kein Einverständis vorliegen müsse.
Die artegic AG hat gemeinsam mit der Kanzlei Bird & Bird 22 Fragen zur Rechtslage im E-Mail Marketing in einer kostenlos erhältlichen Checkliste zusammengestellt (Registrierung erforderlich). Nachfolgend ein Auszug zu der Frage, welche Voraussetzungen für den Versand von Maketing E-Mails gegeben sein müssen.