Rechtslage im E‑Mail-Marketing: Die Grundlagen

E-Mail Marketing Rechtslage: Grundlagen

Welche juris­ti­schen Aspekte müs­sen im E‑Mail-Marketing berück­sich­tigt wer­den, um Abmahnungen zu ver­mei­den? In der nach­fol­gen­den Checkliste wer­den die wich­tigs­ten Grundlagen zur Rechtslage kom­pri­miert aufgeführt.

Checkliste: Rechtliche Aspekte im E‑Mail-Marketing

  • Grundsätzlich muss eine ein­deu­tige Einwilligung (das so genannte Opt-In) des Empfängers für die Verarbeitung und Nutzung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten vorliegen.
  • Dieses Opt-In kann bei­spiels­weise über den Internetauftritt oder im Rahmen eines Vertriebsgesprächs ein­ge­holt wer­den. Die Einverständniserklärung jedes ein­zel­nen Empfängers muss voll­stän­dig doku­men­tiert werden. 
  • Dabei sollte das so genannte Double Opt-In Prinzip zum Einsatz kom­men: Die Anmeldung wird von dem Empfänger mit einem Klick auf den ent­spre­chen­den Link in der Opt-In Mail veri­fi­ziert. Nur auf die­sem Weg kann rechts­si­cher ver­hin­dert wer­den, dass E‑Mail-Adressen von Personen in den Verteiler gelan­gen, von denen kein Opt-In vorliegt.
  • Jede Marketing E‑Mail muss die Empfänger über das Widerrufsrecht infor­mie­ren und eine Abbestellmöglichkeit ent­hal­ten. Hierfür bie­tet sich die Integration eines Abmeldelinks am Ende der E‑Mail („Footer“) an. Für die Möglichkeit des Widerrufs muss zudem eine gül­tige E‑Mail-Adresse ange­ge­ben werden.
  • Im Zuge der Anmeldung zum Newsletter muss der (künf­tige) Empfänger eben­falls auf das Widerrufsrecht hin­ge­wie­sen wer­den. Darüber hin­aus müs­sen Erläuterungen zum Datenschutz, der Verwendung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sowie eine Verlinkung der Datenschutzrichtlinie inner­halb des Anmeldeformulars vor­han­den sein. Es emp­fiehlt sich, sämt­li­che Anmeldeformulare von einem Rechtsanwalt oder von einem Datenschutzbeauftragten prü­fen zu lassen. 
  • Bei der Erhebung und Nutzung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit: Es sol­len so wenig per­so­nen­be­zo­gene Daten wie mög­lich erho­ben, ver­ar­bei­tet oder genutzt werden. 
  • Jede Marketing E‑Mail muss ein voll­stän­di­ges Impressum mit sämt­li­chen Pflichtangaben, wie etwa Unternehmensname, Rechtsform, Vertretungsberechtigter etc., enthalten. 

Weitere Informationen zur Rechtslage im E‑Mail-Marketing, ins­be­son­dere mit Blick auf die DSGVO, fin­den Sie in unse­rem Interview mit dem Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher: Auswirkungen der DSGVO auf das E‑Mail-Marketing

Die oben auf­ge­führ­ten Aspekte erhe­ben kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit und stel­len keine juris­ti­sche Beratung dar.

Bildquelle Titelgrafik: Shutterstock / Evlakhov Valeriy

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