Jan-Philip Ziebold schreibt im Direktmarketing Blog über die BDSG-Novelle und die Auswirkungen auf das E‑Mail-Marketing:
Zwar unterscheiden sich die neuen Paragrafen stark von den alten, aber die daraus oft erste Vermutung, dass sich nun auch für die E‑Mail-Marketing-Branche viel ändern würde, ist komplett falsch. Primär betrifft das Thema nämlich die Post- und Telefonwerbung und die allgemeine Datenverarbeitung.
Nach wie vor gilt also, dass Werbung per E‑Mail grundsätzlich eine vorhergegangene Einwilligung voraussetzt.