Alexander Emmendörfer weist auf einen (nicht ganz unwichtigen) Aspekt hin, der bei aller Euphorie für das Thema Behavioral E‑Mail Marketing oft “vergessen” wird:
Jede Form der ungefragten, gemeinsamen Speicherung von Trackingdaten und personenbezogenen Daten ist untersagt. Streng genommen ist es sogar schon verboten, innerhalb des Mediums E‑Mail das Klickverhalten im E‑Mail individuell zu speichern und später für relevantere Angebote zu nutzen. Jetzt mögen sich viele denken “wo kein Kläger, da kein Richter”, doch derartige Überlegungen können im empfindlichen Umfeld der aktuellen Datenschutzdiskussionen schnell zu umfassenderen Problemen führen…
Mediascale-Klartext.de: Behavioural-E-Mail-Marketing in der Praxis? — Leider nein.