Behavioral E‑Mail Marketing? Ein Einspruch von Alexander Emmendörfer

Alexander Emmendörfer weist auf einen (nicht ganz unwich­ti­gen) Aspekt hin, der bei aller Euphorie für das Thema Behavioral E‑Mail Marketing oft “ver­ges­sen” wird:

Jede Form der unge­frag­ten, gemein­sa­men Speicherung von Trackingdaten und per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist unter­sagt. Streng genom­men ist es sogar schon ver­bo­ten, inner­halb des Mediums E‑Mail das Klickverhalten im E‑Mail indi­vi­du­ell zu spei­chern und spä­ter für rele­van­tere Angebote zu nut­zen. Jetzt mögen sich viele den­ken “wo kein Kläger, da kein Richter”, doch der­ar­tige Überlegungen kön­nen im emp­find­li­chen Umfeld der aktu­el­len Datenschutzdiskussionen schnell zu umfas­sen­de­ren Problemen führen…

Mediascale-Klartext.de: Behavioural-E-Mail-Marketing in der Praxis?  — Leider nein.

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