Die Rechtslage im E‑Mail Marketing — ein Schaubild

Den Satz “Unsere E‑Mails sind kein Spam, son­dern inter­es­sante Angebote!” höre ich immer wie­der in die­ser oder in einer ähn­li­chen Form in Workshops oder Seminaren. Und immer wie­der wird die Rechtslage im E‑Mail Marketing inten­siv dis­ku­tiert — wie bei­spiels­weise die Frage, ob E‑Mail Marketing im B2B Bereich nicht doch auch ohne Erlaubnis zuläs­sig ist (Ist es übri­gens nicht — siehe hierzu auch das Interview mit Falco Henkel: Die Rechtslage im E‑Mail Marketing).

Offenbar gibt es in die­sem Zusammenhang bei zahl­rei­chen Unternehmen noch immer viele Unklarheiten. René Kulka von Optivo hat jetzt die Voraussetzungen für die Nutzung elek­tro­nisch gewon­ne­ner per­so­nen­be­zo­ge­ner E‑Mail-Adressen in einer Infografik visua­li­siert. Auch wenn das Ergebnis auf dem ers­ten Blick nicht wirk­lich über­sicht­lich erscheint, lohnt es sich den­noch ein Lesezeichen zu setzen.

Die Frage, ob die E‑Mails Spam oder “inter­es­sante Angebote” sind, wird in der Grafik übri­gens — völ­lig zu Recht — nicht berücksichtigt ;-)

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