Rechtslage im E‑Mail Marketing: Update 2014/2015

Welche recht­li­chen Veränderungen und Urteile hat das ver­gan­gene Jahr für das E‑Mail Marketing gebracht? Rechtsanwalt Martin Schirmbacher von Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte führt in sei­nem Blog die rele­van­ten Entscheidungen auf. Das wich­tigste Urteil dürfte das OLG Celle gespro­chen haben.:

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Übersendung einer Aufforderung zur Bestätigung (Check-Mail) im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens nicht als unzu­läs­sige Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG anzu­se­hen sei. Hierbei wider­sprach es dem frag­wür­di­gen Urteil des OLG München vom 27. September 2012, Az. 29 U 1682/12, das die Bestätigungs-E-Mail als unzu­läs­sige Werbung ange­se­hen hatte.

Wir erin­nern uns: Das Urteil des OLG München hatte 2012 für Wirbel in der E‑Mail Marketing Branche gesorgt. Die aktu­elle Entwicklung deu­tet dar­auf hin, dass die dama­lige Entscheidung des OLG München keine wei­te­ren Konsequenzen für das E‑Mail Marketing haben wird.

Martin Schirmbacher berich­tet in sei­nem Posting zudem über erfreu­li­che Nachrichten für das Empfehlungsmarketing (“Tell-a-friend”), über die Unzulässigkeit von Werbung in Abwesenheitsnotizen, Feedback-Anfragen nach einem Kauf und dem Umfang einer abzu­ge­ben­den Unterlassungserklärung. Zudem gibt er einen Ausblick auf das Jahr 2015:

Der Ausblick auf das Jahr 2015 rückt die Marketing Automation in den Mittelpunkt. Bekanntlich ist bei der E‑Mail-Werbung nicht nur das Einwilligungserfordernis zu berück­sich­ti­gen. Der Datenschutz spielt – wie bereits erwähnt – eine immer grö­ßere Rolle. Hier erwarte ich im neuen Jahr den meis­ten Beratungsbedarf. Immer mehr – ins­be­son­dere grö­ßere – Unternehmen vol­len aus den ein­ge­gan­ge­nen Leads den maxi­ma­len Vertriebserfolg her­aus­ho­len, ohne dabei gegen die stren­gen euro­päi­schen Datenschutzregeln zu ver­sto­ßen. Die Grenzen, die das Datenschutzrecht setzt, sind eng, bie­ten aber einige Spielräume, ins­be­son­dere für die Kommunikation mit Bestandskunden.

E‑Mail-Marketing und Recht – Was von 2014 übrig bleibt und was 2015 womög­lich brin­gen wird

Update (02.03.2016): Ich habe mit Rechtsanwalt Martin Schirmbacher ein Interview zur Rechtslage im E‑Mail Marketing geführt.

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