Rechtslage: Zur Wirksamkeit weit gefass­ter Einwilligungsklauseln

René Kulka berich­tet im Optivo Campfire Blog über eine aktu­elle Entscheidung des OLG Köln, das sich mit der Wirksamkeit von weit gefass­ten Einwilligungsklauseln beschäf­tigt hat:

Gute Nachricht aus Köln nun, was die daten­schutz­recht­li­che Einwilligung anbe­langt. Das dor­tige Oberlandesgericht stellte fest, dass auch weit gefass­ten Klauseln wirk­sam sein kön­nen, wenn der Nutzer frei­wil­lig zustimmt und er die Tragweite die­ser Entscheidung abschät­zen kann (OLG Köln, Urteil vom 17.06.2011, Az.: 6 U 8/11).

Die rele­van­ten pas­sa­gen wer­den im Campfire Blog auf­ge­führt: OLG Köln zur Wirksamkeit weit gefass­ter Einwilligungsklauseln

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